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Die neue Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor “DORA” gilt als europäische Verordnung ab dem 17. Januar 2025 unmittelbar in allen EU-Staaten, ohne dass es eines Umsetzungsgesetzes auf nationaler Ebene bedarf. Für alle Wertpapierinstitute bringt DORA zahlreiche Neuerungen mit sich, die bis dahin umgesetzt werden müssen.
Welche Neuerungen dies sind und für welche Wertpapierinstitute nun welcher Handlungsbedarf besteht, erfahren Sie in unserem Workshop-Webinar „DORA – Praktische Auswirkungen für Wertpapierinstitute“.