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Die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Taping, Geeignetheitserklärung, Vermeidung von Interessenkonflikten, Kostentransparenz – Finanzanlagenvermittler werden sich mit zahlreichen Änderungen und Neuerungen auseinandersetzen müssen.