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Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten. Das Gesetz verankert in Umsetzung von EU-Vorgaben der DAC 6 – Richtlinie erstmals eine Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen im deutschen Steuerrecht, der Intermediäre wie Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und andere an einer Steuergestaltung Beteiligte unterworfen sein können. In bestimmten Fällen geht die Pflicht vom Intermediär auf den Nutzer einer Gestaltung über. Das Webinar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Mitteilungspflicht und zeigt anhand von Praxisbeispielen die Anwendung des Gesetzes auf.