Inhalt
Rechtsgrundlagen (insbes. EU-Marktmissbrauchsverordnung MAR); Anhand von Praxisfällen (Wash sales, abgesprochene Geschäfte, außerbörsliches Matching, Musterdepots, Desinformation, scalping, front running) wird veranschaulicht, dass nicht nur notorische Marktmanipulanten, sondern auch Finanzdienstleister, die zum Besten ihrer Kunden handeln möchten, schnell in den strafbaren Anwendungsbereich der MAR geraten können, und wie dies vermieden werden kann.